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AGB Spermaverkauf

Geschäftsbedingungen für die Belieferung und den Verkauf von Ebersperma

Geltungsbereich

 

Diese Bedingungen sind für alle Rechtsgeschäfte aus Spermalieferungen und Leistungen im Rahmen der Schweine-besamung zwischen der Bayern-Genetik GmbH (= BG) und seinen Kunden (= Tierhalter) gemäß Tierzuchtgesetz verbindlich.


Spermaabgabe

 

Die BG liefert Sperma von ihren Ebern und das anderer Stationen nur an Halter von zu besamenden Tieren, die Kunde der genannten Gesellschaft sind und eine erfolgreiche Teilnahme an einem Eigenbestandsbesamerlehrgang nachweisen können. Die Auslieferung erfolgt nur an Personen, die vom Tierhalter zur Abnahme ermächtigt sind. Der Tierhalter übernimmt mit der Spermalieferung die Verpflichtung, das durch die BG zu liefernde Sperma entsprechend den Empfehlungen der BG zur Lagerung, Transport, Aufbereitung und Insemination zu behandeln, zu verwahren und ausschließlich zur Besamung von Tieren seines eigenen Bestandes zu verwenden. Die Besamung ist nur von Personen durchzuführen, welche die erforderliche Befähigung gemäß Tierzuchtgesetz (Eigenbestandsbesamer) nachweisen können. Die BG garantiert, dass das aus Eigenproduktion gelieferte Sperma nach neuesten wissenschaftlich bewiesenen Erkenntnissen gewonnen, aufbereitet, konserviert, zwischengelagert und transportiert wird. Die Einzelportion enthält eine für die Befruchtungsfähigkeit erforderliche Mindestanzahl an vorwärtsbeweglichen Spermien. Die BG sichert die Identität des Spermas von dem Eber zu, welches auf der Samenportion bezeichnet ist. Wird bei der Bestellung kein Eber benannt oder ist er zeitweilig nicht verfügbar, so liefert die BG Sperma eines vergleichbaren Ebers und gibt dessen Identität an. Bei Spermalieferungen von anderen Besamungsstationen übernimmt die Gesellschaft keinerlei Garantien. Leistungsort für eine Auslieferung ist der zwischen beiden Partnern vereinbarte Ort der Spermaübergabe. Nach der Empfangskontrolle (s. unter 3.) gilt die Ordnungsmäßigkeit der Spermalieferung am Leistungsort als vollzogen. Nach ordnungsmäßiger Übergabe geht das Risiko voll auf den Tierhalter über. Eine Haftungspflicht für Verlust, Qualitätsminderung und Unvollständigkeit der Lieferung besteht für die BG ab dem Folgetage der Übergabe nicht mehr.


Empfangskontrolle

 

Der Empfänger sollte bei der Entgegennahme des Spermas eine Empfangskontrolle durchführen, welche nachstehende Prüfungen beinhalten sollte:

  • Vollständigkeit der Lieferung anhand des beigefügten Lieferscheines
  • Ordnungsmäßigkeit der Verpackung und Unversehrtheit der Lieferung sowie
  • Temperatur des Spermas.

Sachmängel, die bei der Anlieferung festgestellt wurden, hat der Besteller am Liefertage der BG schriftlich, per Fax oder E-Mail geltend zu machen.


Verwendung von Vaterrassen-Sperma

 

Sperma von Vaterrassen (Endstufen-Eber wie Piétrain, Duroc usw.) darf nicht zur Zucht verwendet werden, außer es besteht ein Vertrag zwischen Tierhalter und der entsprechenden Zuchtorganisation.

 


Hinweis bezüglich PRRS-Virus

 

Wir weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, im juristischen Sinn PRRS-Virus freies Sperma zu liefern. Deshalb ist ein PRRS-Virus freies Sperma nicht geschuldet. Das Sperma ist PRRS unverdächtig nach dem Ergebnis der letzten Eberuntersuchungen. Wenn das Sperma nach den letzten Eberuntersuchungen PRRS-unverdächtig war, können keine Ansprüche gegen die BG wegen eines eventuellen PRRS-Virus-Eintrags in den Bestand geltend gemacht werden.


Sachmängelhaftung und sonstige Haftung

 

Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Schadensersatz

 

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Haftungsbeschränkungen

 

Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Haftungsausschluss

 

Soweit die Haftung von der BG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vorstände, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder sonst. Erfüllungsgehilfen der BG.


Eigentumsvorbehalt

 

Das gelieferte Sperma bzw. Ware bleibt bis zum Verbrauch Eigentum der BG.


Streitbeilegung

 

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.


Stand: Mai 2021